Privathaftpflicht

Privathaftpflicht         

 

Was ist versichert

Die Ansprüche Dritter (Fremder)

Die sicher bekannteste und häufigste Anspruchsgrundlage (neben anderen) ist § 823 BGB. Ganz allgemein gilt:

Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“

Bei der Privathaftpflicht geht es also um die Deckung privater Risiken. Für berufliche Tätigkeiten z.B. aus einem Dienstverhältnis oder Amtes (auch Ehrenämter), einer ungewöhnlichen und gefährlichen Beschäftigung gibt es spezielle Berufs- bzw. Betriebshaftpflichten.

Versicherte Risiken

Versichert sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden

Ist das wichtig

Eine Haftpflichtversicherung – egal ob Privat-, Berufs- oder Firmenhaftpflicht – ist eine der wichtigsten Versicherung überhaupt und tritt ein, wenn Dritten ein Personen- oder Sachschaden zugefügt wird und man zum Schadenersatz in Anspruch genommen wird. Es handelt sich bei der Privathaftpflicht um die üblichen Gefahren des täglichen Lebens bei denen einfach nicht kalkuliert werden kann, welche Schadenkosten entstehen und wie hoch diese ausfallen können. Dieses unkalkulierbare Risiko kann mit einer überschaubaren und festen Prämie abgesichert werden. Denn trotz größter Sorgfalt und Umsicht, Fehler oder Missgeschicke passieren.

Da Haftung stets ein Verschulden voraussetzt, prüft der Versicherer, ob die Ansprüche ihrer Höhe und dem Grunde nach gerechtfertigt sind. Berechtigte Ansprüche werden befriedigt, unberechtigte abgewehrt. In diesem Fall nimmt der Haftpflichtversicherer auch eine Art Rechtsschutzfunktion für den Versicherungsnehmer wahr.

Ausnahme

Eine Ausnahme stellt die Gefährdungshaftung, als strengste Haftung, dar. Hier wird bereits aus der Gefahr heraus, einen solchen Gegenstand zu besitzen, gehaftet. (weil z.B. ein Kraftfahrzeug oder Öltank vorhanden ist)

Geltungsbereich

Eine Privathaftpflicht gilt weltweit und rund um die Uhr. Auslandsaufenthalte in Europa sind unbegrenzt, vorübergehende außereuropäische Auslandsaufenthalte sind i.d.R. 3–5 Jahre gedeckt. Dem Versicherer sollte dies jedoch angezeigt werden.

Einige sinnvolle Ergänzungen:

  • Beschädigung, Vernichtung, Verlust von fremden gemieteten oder geliehenen Sachen
  • Beruflicher Schlüsselverlust
  • Schäden an beweglichen Sachen z.B. in Ferienwohnungen, Hotelzimmern, etc. 
  • Mitversicherung von Gefälligkeitshandlungen
  • Verzicht auf Prüfung der Verletzung der Aufsichtspflicht bei Sachschäden durch deliktunfähige Kinder
Prämienbeispiele (Jahresnettoprämien)

Deckungssumme: 20 Mio. € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden

  • Singlehaushalte = 56,– €  
  • Familien = 78,– €  
  • Senioren (ab Alter: 60) = 44,– €

(Erweiterungen je nach Bedarf und Anbieter, auch Tarife mit Selbstbehalten, usw.)

Haben Sie Fragen zu dieser Deckung oder möchten ein unverbindliches Angebot – klicken Sie bitte „hier“.

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